Entziehung-MinderjährigerEntziehung Minderjähriger

Wir sind ein Team von Rechtsanwälten, die akutelle Information in Fällen der Entziehung Minderjähriger und der drohenden grenzüberschreitenden Entziehung Minderjährer bietet.

Wir leiten Sie durch alle mit der konkreten Entziehung verbundenen Fragen und beraten Sie zu Ihrer persönlichen Situation.

Eine grenzüberschreitende Entziehung Minderjähriger liegt vor, wenn ein Minderjähriger unbefugt von einem Elternteil in ein anderes Land verbracht oder dort zurückgehalten wird. Unbefugt bedeutet in diesem Falle, dass das Sorgerecht des Landes, in dem der Minderjährige seinen gewöhnlichen Aufenthalt hatte, verletzt wurde oder dass ohne Zustimmung des anderen Elternteils gehandelt wurde.

Die zu ergreifenden Maßnahmen hängen von der Art der Situation ab:

  • Es besteht die Gefahr, dass Ihr Kind ins Ausland verbracht werden soll.
  • Ihr Kind wurde bereits ins Ausland verbracht.
  • Sie haben die Absicht, mit Ihrem Kind aus dem Ausland zurückzukehren.
  • Sie sind mit Ihrem Kind bereits aus dem Ausland zurückgekehrt.
  • Sie möchten ein Besuchsrecht für ihr Kind im Ausland erwirken.

Wir verfügen über ein Netz von Anwälten in Amerika und Europa, die auf die Problematik der Entziehung Minderjähriger durch ein Elternteil spezialisiert sind und Sie beraten und rechtlich in dem Land vertreten können, in dem Sie Hilfe benötigen.

Kanzlei in Lima: Coronel Odriozola, Perú Telf: +51 1 705 94 77
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